Flugzeugreservation
Die MFGZ ist bestrebt, möglichst vielen Piloten eine gut zugängliche Flotte anzubieten. Der Verein ist auf dabei auf die Kooperation und die Disziplin seiner Mitglieder angewiesen.
Richtlinien
Die Reservation der Flugzeuge erfolgt durch das Mitglied selbst im elektronischen Reservationssystem der MFGZ. Dabei sind gemäss Clubreglement Art. 1.5 folgende Regeln zu berücksichtigen:
- Jeder Flug mit MFGZ Flugzeugen ist im Reservationssystem einzutragen.
- Das reservierte Flugzeug ist innerhalb 30min. nach Reservationsbeginn vom Piloten zu übernehmen, ansonsten wird es im Reservationssystem freigegeben.
- Unentschuldigt nicht angetretene Reservationen werden nach einmaliger Verwarnung zu 50% der gesamten Reservationszeit zum Mindestflugzeiten-Tarif verrechnet.
- Unentschuldigte Überschreitungen der Reservationszeit am Ende des Fluges werden nach einmaliger Verwarnung zu 50% der gesamten Überschreitungszeit zum Mindestflugzeiten-Tarif verrechnet.
Mindestflugzeiten
Im Interesse einer ökonomischen Ausnutzung der zur Verfügung stehenden Flugzeuge soll das Flugzeug möglichst knapp reserviert werden. Gemäss Art. 1.6 des Clubreglements müssen folgende Bestimmungen eingehalten werden:
- Die Flugzeit muss mindestens 30% der Reservationszeit betragen Die Flugzeit muss mindestens 30% der Reservationszeit betragen
- Für Reservationen von mehr als 6 Stunden pro Tag (SR-SS) gelten die folgenden, maximalen Grenzen der Mindestflugzeiten: Kat. A: 2.0h, Kat B: 2.5h, Kat. C: 3.0h.
- Die Differenz zwischen der kalkulatorischen Mindestflugzeit und der effektiven Flugzeit wird zum Mindestflugzeiten-Tarif in Rechnung gestellt.
