MFGZ Preisliste
  MFGZ Preisliste gütlig ab 1.4.2010
MFGZ MWST
  MFGZ Mehrwertsteuer Informationen.
Selbstbehalt Versicherung
  Informationen zur Reduktion des Selbstbehalts bei Flugzeug-Beschädigungen.

Treibstoffzuschlag ab Juli 2011 exkl. MWST

Typ Zuschlag (CHF/h)
C172 16.32
C172TDI keiner
C172RG 19.89
C400 38.25
PA28 20.40
PA34 45.54
DA40 keiner

MFGZ Preisliste

Die MFGZ bietet ihren Mitgliedern ein einmaliges Preis-/Leistungsverhältnis für die Vercharterung ihrer Flotte. In unseren Charterpreisen ist auch ein einzigartiges Dienstleistungspaket inbegriffen.

Attraktive Angebote

Die MFGZ bietet im Grossraum Zürich einige sehr attraktive Angebote an: 

  • Die Seneca HB-LKM mit Turbo und EFIS ist bereits ab Fr. 550 pro Stunde mietbar
  • Die 4plätzige DA40 mit Garmin 1000 kann ab Fr. 315 pro Stunde gemietet werden
  • Das modernste einmotorige Flugzeug mit Garmin 1000, die Cessna 400, ist ab Fr. 595 pro Stunde erhältlich

Flugzeit statt Blockzeit

Die MFGZ verrechnet nur reine "Flugzeit", d.h. vom Abheben bis zur Landung. Im Vergleich dazu verrechnen andere Anbieter sogenannte "Blockzeit", d.h. von Losrollen bis zum letzten Anhalten. In Zürich, wo lange Wartezeiten an der Tagesordnung sind, kann "Blockzeit" ihre Flüge sehr verteuern.

Befreiung von Mehrwertsteuer

Nach Artikel 19 Absatz 2 Ziffer 2 im Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer ist die Vermietung und Vercharterung von Luftfahrzeugen (Clubflüge) von der Mehrwertsteuer befreit, sofern diese vom Mieter oder Charterer überwiegend im Ausland genutzt werden. MFGZ Mitglieder, die weite Streckenflüge machen, sind damit von der Bezahlung der MWST entbunden. Das genaue Vorgehen befindet sich im Merkblatt Mehrwertsteuer.

Rückvergütung von zollfreiem Benzin

Für Weiterbildung und Checkflüge bietet die MFGZ automatisch auf jedem Auslandschulungsflug eine Rückvergütung für zollfreies Benzin an. Diese Regelung soll das Training finanziell interessanter und durch Auslandsflüge abwechslungsreicher machen.

Abgestufte Preisgestaltung durch Einmaleinlagen

Die Preisgestaltung der MFGZ bietet jedem Piloten die Möglichkeit, die individuell beste Lösung zu finden. Durch eine einmalige Einkaufssumme pro Jahr ("Einmaleinlage") bestimmt der Pilot, zu welchem Tarif er fliegen will.

Die Einzelheiten entnehmen Sie unserer Preisliste und den aktuellen Treibstoffzuschlägen (s. Tabelle rechts). Das MFGZ Sekretariat beantwortet gerne allfällige Fragen.

Reduktion des Selbsbehalts bei Flugzeugbeschädigung

Piloten sind gemäss Artikel 7.3 des Clubreglements für die Bezahlung des Selbstbehalts gemäss der jeweilig geltenden Versicherung verpflichtet. Diese Regelung kann im Ernstfall unangenehme Konsequenzen haben, da die Selbstbehalte nicht selten Fr. 10'000 überschreiten. Die MFGz bietet deshalb allen Piloten die Möglichkeit, für einen geringen Betrag den Ausschluss aus dieser Verpflichtung zu kaufen. Die Informationen zur diesem Ausschluss befinden sich im Merkblatt zur Reduktion des Selbstbehalts.