Umschreibung ausländischer Lizenzen
Piloten, die Inhaber ausländischer Lizenzen sind, werden bei der MFGZ herzlich willkommen geheissen. Es gibt im wesentlichen zwei unterschiedliche Situationen von ausländischen Lizenzen: JAA Lizenzen und Lizenzen von Drittländern.
Umschreibung von JAA Lizenzen
Im Falle von JAA Lizenzen ist der Umschreibungsaufwand auf eine Schweizer Lizenz minimal, da sowohl die theoretische als auch die praktische Ausbildung anerkannt werden. Piloten, die das erste Mal in der Schweiz fliegen, sollten sich von einem MFGZ Fluglehrer in die Eigenheiten der lokalen Verfahren einführen lassen. Dies gilt insbesondere für den Flughafen Zürich. Je nach Trainingsstand sind zwischen 3 - 10 Instruktionsstunden zu rechnen.
Umschreibung Lizenzen von Nicht-JAA-Ländern
Die Umschreibung von anderen ausländischen Lizenzen ist mit vertretbarem Aufwand verbunden, verlangt aber ein gewisses Durchhaltevermögen. Einerseits sind alle Vorraussetzungen des Bundesamtes für Zivilluftfahrt zu erfüllen (s. nächster Abschnitt), andererseits müssen Piloten eine theoretische und praktische Prüfung ablegen. Dazu sollten Piloten die entsprechende Theorieausbildung besuchen. Im Gegensatz zu z.B. den USA werden keine Selbststudiumskurse akzeptiert, mit Ausnahme von anerkannten Distant Learning Kursen. Im Anschluss an die Theorieausbildung kann mit einem MFGZ Fluglehrer die praktische Prüfung vorbereitet werden. Die Vorbereitung hängt stark vom Trainingsstand der Anwärter ab und schwankt von 5 bis über 20 Stunden, um eine erfolgreiche Prüfung zu garantieren.
Für die Umschreibung von Lizenzen hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) ausführliche Checklisten bereitgestellt, die die Anforderungen genau definieren.